Vortrag zur Leuschner-Ausstellung im DGB-Haus Frankfurt/Main
Wer war Wilhelm Leuschner?
Ein Kämpfer für Demokratie, Freiheit und Sozialstaat. 27.10.26 um 19 Uhr, DGB-Haus, Wilhelm-Leuschner-Str. 69/77
Vortrag von Wolfgang Hasibether, Vorsitzender der Wilhelm-Leuschner-Stiftung Bayreuth
Begleitprogramm zur Ausstellung „Zukunft braucht Erinnerung: Wilhelm Leuschner (1890–1944)“, bis 27. Februar 2027, geöffnet Mo-Fr 8-19 Uhr. DGB Frankfurt
Im Begleitprogramm der Frankfurter Leuschner-Ausstellung, die am 25. September im DGB-Haus in Frankfurt eröffnet wurde, fand am 27. Oktober 2026 ein Vortrag von Wolfgang Hasibether statt. Die von ihm konzipierte Ausstellung läuft noch bis Februar 2027 und stellt die Lebensstationen von 1890 bis 1944 von Wilhelm Leuschner anhand von Bildern und Dokumenten aus dem Archiv der Leuschner-Stiftung in Bayreuth vor. Die im Oktober 2024 im Darmstädter Liebig-Haus vorgestellte Ausstellung, die von Martin Frenzel von der Stadt Darmstadt organisiert wurde, ist in den letzten beiden Jahren an mehreren Stationen gezeigt worden und wird 2027 in Berlin vorgestellt werden.
Anhand von Archivalien aus dem Leuschner-Archiv erläuterte der Vorsitzende der Stiftung die verschiedenen Lebensstationen des späteren führenden Mitglieds des Widerstands der deutschen Arbeiterbewegung gegen den Nazi-Terror. Genau vor hundert Jahren wurde Leuschner 1926 Bezirkssekretär des ADGB-Bezirks Hessen-Waldeck-Saar und hatte seinen Büro-Sitz in der Allerheiligenstraße im 1901 errichteten Gewerkschaftshaus.
Rund 30 Teilnehmende verfolgten den Vortrag, bei dem auch kontroverse Seiten des Leuschnerschen politischen Wirkens beleuchtet wurden, wie etwa der Antiziganismus im hessischen Gesetz zur polizeilichen Behandlung von sogenannten ‚Zigeunern‘ und Landfahrern. Das Gesetz ging auf eine Initiative der Reichsländer in Deutschland zurück und wurde im Landtag des Volksstaates Hessen 1928 eingebracht. Nach seinem Amtsantritt als hessischer Innenminister am 16. Februar 1928 musste Leuschner die Vorlage seines Vorgängers Kirnberger zur Beratung vorlegen. Die darin enthaltenen rassistischen Passagen lies er beseitigen, aber die polizeilichen Erkennungs- und Meldepflichten verblieben im Gesetzestext. Im Sommer 1928 trat das Gesetz in Kraft. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Landtag war die ursprüngliche Absicht das Gesetz nicht zu verabschieden nicht durchsetzbar.
Die Diskussion dazu wurde lebhaft geführt und unterschiedliche Auffassungen zur politischen Handlung Leuschners wurden deutlich. Am Ende war jedoch Konsens in der Zuhörerschaft, dass Leuschner als Humanist und Demokrat keine Abstriche in seiner Lebensleistung hinnehmen muss.








