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1. Entwicklung von schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten zu Leben und Wirken von Wilhelm Leuschner und zur Geschichte des 20. Jahrhunderts.
2. Jugendbildungsarbeit durch internationale Begegnung von jungen Menschen aus Wissenschaft, Forschung, Verbänden und anderen Institutionen im Geiste der sozialen Demokratie, sowie durch den Unterhalt von Seminarräumen auf dem Gelände des Geburtshauses von Wilhelm Leuschner in Bayreuth diese Begegnungsarbeit organisatorisch zu unterstützen.
3. Förderung der Gedenkausstellung über Wilhelm Leuschner in seinem Geburthaus Bayreuth und Zusammenarbeit mit anderen Gedenkstätten im Austausch von Ausstellungen über das Erbe des deutschen Widerstands.
(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Sie können hier den Freistellungsbescheid des Finanzamtes als PDF-Dokument herunterladen.
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4. Wahlperiode 2017-2022
Stiftungsrat:
Vorsitzender: Dipl.Sozialwirt Wolfgang Hasibether
Stellv. Vorsitzender: Dr. Stefan Specht, Rechtsanwalt, Fraktionsvors. Stadtrat Bayreuth und Bezirksrat Oberfranken
Beisitzer*innen:
Tanja Czibulinski, Urenkelin v. Wilhelm Leuschner, Berlin
Katharina Dötterl, M.A., Museumsleiterin, Gerstungen
Ursula Leibinger-Hasibether, M.A., Kunsterzieherin FOS/BOS Bayreuth
Mathias Eckardt, DGB-Regionsgeschäftsführer Oberfranken, Coburg
Kuratorium:
Vorsitzender: Hans-Otto Hemmer, Publizist, Mettmann
Dr. Barbara Distel, Leiterin a.D. KZ-Gedenkstätte Dachau, München
Fritz Höhn, Stiftungsgründer, Altenplos
Dr. Dieter Mronz, Altoberbürgermeister von Bayreuth
Herbert Schmid, M.A., Geschäftsführer Arbeit und Leben in Bayern, Weiden
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Satzung der Wilhelm-Leuschner-Stiftung in Bayreuth
1. Satzung der Wilhelm-Leuschner-Stiftung in Bayreuth Präambel
Das Erbe des deutschen Widerstands gegen den Nationalsozialismus ist ein Grundpfeiler der Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
Eine Symbolfigur des deutschen Widerstands aus den geistigen Wurzeln des
demokratischen Sozialismus ist Wilhelm Leuschner, dessen Geburtshaus in Bayreuth steht. Sein Leben und politisches Wirken ist Teil des historischen Vermächtnisses des deutschen Widerstands gegen die Barbarei des Nationalsozialismus.
Solange noch einige Menschen die Erinnerung an diese Gewaltherrschaft besitzen, kann die Freiheit geschätzt und genossen werden. Jede neue heranwachsende Generation schätzt jedoch die Errungenschaften des Kampfes gegen die Tyrannei nicht mehr so hoch ein, weil sie das Bewusstsein des schlechten Staates verloren hat. Das Bewusstsein des guten Staates, der aus schlechter Verfassung hervorgegangen ist, muss durch die Tradierung des Widerstands und seiner geistigen Wurzeln als historische Aufgabe jeder Generation begriffen werden.
Dieses Erbe den nachwachsenden Generationen zu vermitteln ist Aufgabe der Wilhelm-Leuschner-Stiftung. Ihr Ziel ist die Förderung der wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung seiner Lebensleistung. Diese ist verbunden mit seinem Einsatz für soziale Gerechtigkeit, dem Mitwirken am Aufbau des modernen Sozialstaats und einer lebendigen politischen Demokratie sowie seinem Eintreten für die europäische Völkerverständigung.
Sein Widerstand gegen die Feinde der Demokratie soll in der inhaltlichen Förderung einer Ausstellungsstätte in seinem Geburtshaus in Bayreuth ebenso Gegenstand der Stiftung sein, wie die Vermittlung von internationalen Begegnungen von Nachwuchswissenschaftlern, Mitgliedern in- und ausländischer Jugendeinrichtungen sowie Multiplikatoren der politischen Bildungsarbeit.
§1
Name, Rechtsstellung, Sitz
Die Stiftung führt den Namen „Wilhelm-Leuschner-Stiftung“. Sie ist eine rechtsfähige
öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bayreuth.
§2
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Erinnerung an Leben, Werk und Wirken des ehemaligen
hessischen Innenministers und Widerstandskämpfers Wilhelm Leuschner im öffentlichen
Bewusstsein wach zu halten.
Zweck der Stiftung ist weiterhin die interdisziplinäre wissenschaftliche, pädagogische und
künstlerische Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik und
ihren Folgen bis in die Gegenwart, insbesondere die Förderung einer Gedenkausstellung
zu Leben und Wirken von Wilhelm Leuschner und seine Bedeutung für die heutige Zeit.
Die Förderung einer Ausstellung im Geburtshaus von Wilhelm Leuschner in Bayreuth,
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Moritzhöfen 25, soll als Teil der deutschen Widerstandsgeschichte mit Aussagen über die
gegenwärtige Verfassungs- und Rechtsordnung Deutschlands und deren Vermittlung an
kommende Generationen erfolgen. Sie soll dabei die Vermittlung von Pluralität, Toleranz,
Nächstenliebe und Solidarität als Erbe des Widerstands in Form der Gesinnungsbildung
ermöglichen. Darüber hinaus soll sie die europäische Dimension des Erbes des deutschen
Widerstands vermitteln, welches den Krieg als Mittel der Politik zwischen Nationalstaaten
verhindern will.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
1. Entwicklung von schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten zu Leben und
Wirken von Wilhelm Leuschner und zur Geschichte des 20. Jahrhunderts.
2. Jugend- und Erwachsenenbildungsarbeit und internationale Begegnung durch
Zusammenarbeit mit Institutionen aus Forschung und Verbänden im Geiste der sozialen
Demokratie.
3. Förderung der Gedenkausstellung über Wilhelm Leuschner am historischen Lernort im
Geburtshaus Bayreuth und Zusammenarbeit mit anderen Gedenkstätten im Austausch
von Ausstellungen über das Erbe des deutschen Widerstands.
4. Förderung des Unterhalts von Seminar- und Archivräumen im Wilhelm-Leuschner-
Zentrum Bayreuth, Herderstraße 29, zur Weiterentwicklung des Leuschner-Nachlasses im
Besitz der Stiftung und dessen Vermittlung in der Bildungsarbeit.
(3) Kontinuierliche Entwicklung der Archivausstellung im Leuschner-Zentrum. Durch
weitere Sammlungsschwerpunkte zum deutschen Widerstand im Zusammenhang mit
dem Leuschner-Nachlass soll dieser zu einem wissenschaftlichen Schwerpunkt der
Widerstandsforschung werden.
§3
Einschränkungen
(1) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen,
Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung
Begünstigten aufgrund dieser Satzung nicht zu.
§4
Stiftungsvermögen
(1) Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu
erhalten. Es ergibt sich aus der Anlage; diese ist wesentlicher Bestandteil dieser Satzung.
(2) Zustiftungen (Zuwendungen zum Stiftungsvermögen) sind zulässig. Zuwendungen
ohne Zweckbestimmung aufgrund einer Verfügung von Todes wegen können dem
Stiftungsvermögen zugeführt werden.
§5
Stiftungsmittel
(1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben
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1. aus den Erträgen des Stiftungsvermögens,
2. aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des
Stiftungsvermögens bestimmt sind; § 4 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
(2) Sämtliche Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
(3) Es dürfen Rücklagen gebildet werden, wenn und solange dies erforderlich ist, um die
steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke nachhaltig erfüllen zu können, und soweit
für die Verwendung der Rücklagen konkrete Ziel- und Zeitvorstellungen bestehen. Der
Überschuss der Einnahmen über die Unkosten aus Vermögensverwaltung kann im
Rahmen der steuerrechtlichen Bestimmungen dem Stiftungsvermögen zur Werterhaltung
zugeführt werden.
§6
Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind
1. der Stiftungsrat
2. das Kuratorium
(2) Die Tätigkeit in den Stiftungsorganen ist ehrenamtlich. Anfallende Auslagen werden
ersetzt. Für den Sach- und Zeitaufwand der Mitglieder der Stiftungsorgane kann der
Stiftungsrat eine in ihrer Höhe angemessene Pauschale beschließen.
§7
Stiftungsrat
(1) Der Stiftungsrat besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern. Für jedes ordentliche Mitglied
kann eine persönliche Stellvertretung benannt werden. Sie werden von den Stiftern auf
die Dauer von fünf Jahren bestellt; bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds ergänzt
sich der Stiftungsrat durch Zuwahl. Wiederwahl ist zulässig. Ein ausscheidendes Mitglied
bleibt auf Ersuchen des Stiftungsrats bis zur Wahl des jeweiligen nachfolgenden Mitglieds
im Amt. Die Mitgliedschaft im Stiftungsrat endet mit der Vollendung des
fünfundsiebzigsten Lebensjahres. Ausnahmen bestimmt der Stiftungsrat.
(2) Mitglieder des Stiftungsrats dürfen nicht zugleich dem Kuratorium angehören.
(3) Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende und
einen stellvertretenden Vorsitzenden/eine stellvertretende Vorsitzende, der/die den
Vorsitzenden/die Vorsitzende in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt.
§8
Stiftungskuratorium, Zusammensetzung und Aufgaben
(1) Das Stiftungskuratorium besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern. Sie werden analog
der Amtszeit des Stiftungsrats für die Dauer von fünf Jahren vom Stiftungsrat bestellt;
bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds wird ein neues Mitglied nur für den Rest der
Amtszeit bestellt. Nach Ablauf der Wahlperiode können bisherige Mitglieder wieder
gewählt werden. Ein ausscheidendes Mitglied bleibt bis zur Wahl des jeweils
nachfolgenden Mitglieds auf Ersuchen des Stiftungsrats im Amt. Das Kuratorium wählt
einen/eine Vorsitzende/n.
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(2) Aufgabe des Stiftungskuratoriums ist insbesondere:
1. Die wissenschaftliche Tätigkeit der Stiftung zu beraten.
2. In allen Angelegenheiten der Entwicklung der Stiftung beratend tätig zu sein.
3. Den Bericht über die Verfolgung des Stiftungszwecks zu beraten.
§ 9
Vertretung der Stiftung, Aufgaben des/der Vorsitzenden des Stiftungsrats
(1) Der/die Stiftungsratsvorsitzende vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
Er/Sie hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Im Innenverhältnis vertritt der/die
Vorsitzende die Stiftung alleine. Von den Beschränkungen des § 22 Abs. 1 Satz 1 BayStG
ist der/die Stiftungsratsvorsitzende befreit.
(2) Der/die Vorsitzende des Stiftungsrats ist befugt, anstelle des Stiftungsrates dringliche
Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Hiervon hat er/sie
dem Stiftungsrat spätestens in der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben.
(3) Der/die Stiftungsratsvorsitzende führt entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen
des Stiftungsrats die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er/sie ist zur gewissenhaften
und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens und der sonstigen Mittel verpflichtet.
Aufgabe des/der Stiftungsratsvorsitzenden sind insbesondere:
1. Die Aufstellung des Haushaltsvoranschlags der Stiftung und Vorlage an den
Stiftungsrat zur Beschlussfassung.
2. die Vorlage von Vorschlägen zur Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens und
etwaiger zum Verbrauch bestimmter Zuwendungen,
3. die Fertigung des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks und die Jahres- und
Vermögensrechnung.
§ 10
Geschäftsführung, Geschäftsjahr
(1) Der/die Stiftungsratsvorsitzende hat die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung
aufzuzeichnen und die Belege zu sammeln. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres sind
ein Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie Aufstellungen über die
Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und über ihr Vermögen zu fertigen. Der
Stiftungsrat kann für die Tätigkeiten der laufenden Verwaltung eine/n Geschäftsführer/in
bestellen.
(2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 11
Aufgaben des Stiftungsrats
(1) Der Stiftungsrat entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten und berät,
unterstützt und überwacht den/die Stiftungsratsvorsitzende/n bei seiner Tätigkeit. Er
beschließt insbesondere über
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1. den Haushaltsvoranschlag, vgl. § 9 Abs. 3 Nr. 1;
2. die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens und etwaiger zum Verbrauch
bestimmter Zuwendungen, vgl. § 9 Abs. 3 Nr. 2;
3. die Jahres-und Vermögensrechnung und die Erfüllung des Stiftungszwecks, vgl. § 9
Abs. 3 Nr. 3;
4. Änderungen der Stiftungssatzung und Anträge auf Umwandlung oder Aufhebung der
Stiftung.
(2) Der/die Vorsitzende des Stiftungsrats vertritt die Stiftung gerichtlich und
außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
§ 12
Geschäftsgang des Stiftungsrats
(1) Der Stiftungsrat wird von dem/der Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch
einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von vierzehn
Tagen zu einer Sitzung einberufen. Sitzungen sind ferner einzuberufen, wenn mindestens
vier Mitglieder dies verlangen.
(2) Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen wurde und
mindestens die Hälfte der Mitglieder, unter ihnen der/die Vorsitzende oder der/die
stellvertretende Vorsitzende anwesend sind. Ladungsfehler gelten als geheilt, wenn alle
betroffenen Mitglieder anwesend sind und niemand Widerspruch erhebt.
(3) Der Stiftungsrat trifft seine Entscheidungen, soweit kein Fall des § 13 vorliegt, mit
einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme
des/der Vorsitzenden oder des/der stellvertretenden Vorsitzenden den Ausschlag.
Solange ein Mitglied der Stifter Mitglied im Stiftungsrat ist, können keine Beschlüsse
gegen die Stimme des Stifters gefasst werden.
(4) Wenn kein Mitglied widerspricht, können Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren
gefasst werden. Dies gilt nicht für Entscheidungen nach § 13 dieser Satzung.
(5) Über die Sitzungen sind Niederschriften zu fertigen und von dem/der Vorsitzenden
und dem/r Schriftführer/in zu unterzeichnen. Sie sind allen Mitgliedern der
Stiftungsorgane und der Stiftungsaufsicht zur Kenntnis zu bringen.
§ 13
Satzungsänderungen, Umwandlung und Aufhebung der Stiftung
(1) Satzungsänderungen sind zulässig, soweit sie zur Anpassung an veränderte
Verhältnisse geboten erscheinen. Sie dürfen die Steuerbegünstigung der Stiftung nicht
beeinträchtigen oder aufheben. Soweit sie sich auf die Steuerbegünstigung der Stiftung
auswirken können, sind sie der zuständigen Finanzbehörde zur Stellungnahme
vorzulegen.
(2) Änderungen des Stiftungszwecks sind nur zulässig, wenn seine Erfüllung unmöglich
wird oder sich die Verhältnisse derart ändern, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks
nicht mehr sinnvoll erscheint. Umwandlung und Aufhebung der Stiftung richten sich nach
den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Beschlüsse nach Absatz 1 bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Drittel der
Mitglieder des Stiftungsrats; Beschlüsse nach Absatz 2 der Zustimmung aller Mitglieder
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des Stiftungsrats. Die Beschlüsse werden erst nach Genehmigung durch die Regierung
von Oberfranken (§ 15) wirksam.
§ 14
Vermögensanfall
Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten
Zwecke fällt das Restvermögen an den gemeinnützigen Förderverein Leuschner-Zentrum
e.V. Dieser hat es unter Beachtung des Stiftungszwecks unmittelbar und ausschließlich
für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
§ 15
Stiftungsaufsicht
(1) Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberfranken
(2) Der Stiftungsaufsichtsbehörde sind Änderungen der Anschrift, der
Vertretungsberechtigung und der Zusammensetzung der Organe unverzüglich
mitzuteilen.
§ 16
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt mit Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken in Kraft.
............................. ………………………………………………………………….
(Ort, Datum) (Unterschrift des Bevollmächtigten)
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Anlage zu § 4 Abs. 1, Satz 2 der Satzung der Wilhelm-Leuschner-Stiftung
Das Stiftungsvermögen setzt sich wie folgt zusammen:
Art Wert
1. Barvermögen (Grundstock)
50.000 Euro
2. Bewegliches Vermögen:
Büroausstattung / Archiveinbauten
(Inventar)/Archivausstellung
Jeweils aktuelles Verzeichnis
3. Stiftungsarchiv:
Archivalien und digitales Archiv;
Persönlicher Nachlass Wilhelm
Leuschner (ab 1811 – 2018):
Abteilung I Leuschner-Nachlass;
Abteilung II angereicherter
Leuschner-Nachlass
Abteilung III Nachlässe regionaler
Widerstand etc.
Stiftungsbibliothek (~ 2.000 Bände)
Jeweils aktuelles Verzeichnis
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Im März 2000 erfuhr der Vorstand des Vereins für Kultur und Sozialgeschichte in Bayreuth vom Antrag der damaligen Eigentümer an die Stadt Bayreuth das seit 1998 denkmalgeschützte Geburtshaus von Wilhelm Leuschner abreißen zu lassen. Die Begründung war die mangelnde Nutzbarkeit durch den baulichen Zustand des 1878 erbauten Hauses. Der Vereinsvorstand beschloss seine schon seit 1996 gestarteten Initiativen zu bündeln und Öffentlichkeit über den beabsichtigten Abriss herzustellen.
In einer Briefaktion an angesehene Persönlichkeiten des politischen Lebens, wie Altbundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker, den ehemaligen Bundesminister und SPD-Vorsitzenden Dr. Hans-Jochen Vogel und viele andere, wurde um Unterstützung für den Erhalt des Hauses gebeten. Zugleich startete der Verein eine Aktion "Bausteine für das Leuschner-Haus" und legte seine Vorstellungen zur Errichtung der Gedenkstätte in der Öffentlichkeit vor. Ein Aquarell der Bayreuther Heimatmalerin Christl Gollner vom Geburtshaus wurde als Postkarte für die Bausteinaktion eingesetzt.
Die prominenten Unterstützer, wie Altbundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker u.a. setzten sich in Briefen an den Bayreuther Oberbürgermeister für den Erhalt des Geburtshauses ein. Besondere Unterstützung erfuhr die Initiative des Vereins durch den Einsatz von Prof. Dr. Peter Steinbach, dem wissenschaftlichen Leiter der Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Berlin. Mit ihm fand am 30. November 2000 eine Veranstaltung zur Rettung des Leuschner-Hauses im Alten Rathaus Bayreuth statt, bei der die Konzeption zum Erhalt des Hauses und der zukünftigen Nutzung vorgelegt wurde. Eine Dokumentation dieser Veranstaltung mit dem Konzept der Nutzung wurde im Januar 2001 veröffentlicht.
Ursprünglich hatte der Oberbürgermeister der Stadt bei dieser Veranstaltung den Ankauf des Hauses durch die öffentliche Hand angekündigt. Im März 2001 wurde gemeinsam mit dem Evangelischen Bildungswerk Bayreuth eine Veranstaltung zur inhaltlichen Arbeit der Gedenkstätte durchgeführt und im Frühjahr 2001 wurde klar, dass es keine Mehrheit im Bayreuther Stadtrat für den Ankauf des Geburtshauses geben würde. So musste eine andere Lösung gesucht werden. Ein privater Käufer bot sich an, das Grundstück zu erwerben und das Geburtshaus zu sanieren und versprach die Vermietung an Stadt und Verein, damit diese das Gedenkstättenprojekt verwirklichen könnten. Durch die Vermittlung der Vereinsvorstände Hacker und Hasibether wurde in langen Verhandlungen mit der Stadtspitze der Weg zum Ankauf und der baurechtlichen Voraussetzungen für die Sanierung geebnet.
Im Sommer 2001 begannen die Sanierungsarbeiten und fanden ihren Abschluss im Sommer 2002. Die Stadt Bayreuth erklärte sich zur Trägerschaft der Wilhelm-Leuschner-Gedenkstätte trotz überhöhten Mietpreises bereit und mietet zum 1. Juni 2002 die Räume im Erdgeschoss des Geburtshauses an. Um die pädagogische und inhaltliche Unterstützung der Gedenkstätte auf Dauer zu gewährleisten, wurde von den Familien Hasibether und Höhn mit Unterstützung des Vereins im März 2002 die Wilhelm-Leuschner-Stiftung mit einem Stiftungskapital von 50.000 € und mit Sachwerten von Archiv und Büroausstattung in Höhe von 35.000 € gegründet. Dieser Kapitalstock ist seither die Basis für die Arbeit im Geburtshaus von Wilhelm Leuschner. Am 5. April 2002 wurde die Stiftung von der Regierung von Oberfranken anerkannt. Zur selben Zeit entwickelte Wolfgang Hasibether einen Konzeptvorschlag für die Gedenkstätte für das Kulturreferat der Stadt Bayreuth und gemeinsam wurde die Kooperation mit der Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Berlin begonnen.
Am 1. Juli 2002 erfolgte der Einzug der Stiftung im Dachgeschoß des Geburtshauses. Der dreiköpfige Stiftungsvorstand mit Wolfgang Hasibether, Fritz Höhn und Christa P. Meist übernahm die Geschäftsführung. Neben den organisatorischen Arbeiten zum Aufbau der Stiftungstätigkeit begannen die Vorbereitungen zur Gedenkausstellung über Leben und Wirken von Wilhelm Leuschner. Eine Grundlage für diese Arbeiten bildeten die vom Enkel Wilhelm Leuschners an die Stiftung übergebenen Unterlagen aus dem Familienbesitz des Leuschner-Sohnes. Zahlreiche Bilder und Schriftstücke aus dem Leben Wilhelm Leuschners wurden in das Archiv der Stiftung aufgenommen. Die wissenschaftliche Forschung von Wolfgang Hasibether für die Biografie Wilhelm Leuschners boten die inhaltliche Voraussetzung für das Ausstellungskonzept und die Gestaltung der Gedenkausstellung.
Am 10. August 2002 erfolgte im Alten Rathaus der Stadt Bayreuth die Konstituierung des Stiftungsrates der Wilhelm-Leuschner-Stiftung mit elf Mitgliedern. Vorsitzender wurde der Historiker Hans-Otto Hemmer aus Düsseldorf von den Gewerkschaftlichen Monatsheften. Sein Stellvertreter wurde der Anwalt Dr. Stefan Specht, der auch CSU-Stadtrat in Bayreuth ist. Weiterhin wirkten im Stiftungsrat mit: Oberbürgermeister Dr. Dieter Mronz, der Leuschner-Enkel Wilhelm Leuschner aus Düsseldorf, der bayerische DGB-Chef MdB Fritz Schösser, MdEP Klaus Hänsch aus Düsseldorf, Bundesminister a.D. Norbert Blüm aus Königswinter, als Vertreterin der Stifterfamilien die Kunsthistorikerin Ursula Leibinger-Hasibether, aus dem hessischen Wissenschaftsministerium Elisabeth Abendroth, MdL Wolfgang Hoderlein, Kulmbach (im August 2004 ausgeschieden; neu: Oskar Brückner aus Bayreuth, GEW-Landesvorsitzender Bayern) und Prof. Dr. Peter Steinbach von der Universität Karlsruhe.
Im Jahr 2002 wurden neben der Arbeit der Erstellung der Ausstellung in der Gedenkstätte vor allem die zukünftigen Ziele der Stiftung in zahlreichen Veranstaltungen vorgestellt und die Arbeit in der Geschäftsstelle organisatorisch und finanziell aufgebaut. In langwierigen Verhandlungen wurde der Mietvertrag über die Büro- und Archivräume im Dachgeschoss des Leuschner-Hauses mit den Eigentümern abgeschlossen.
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Projekt in Darmstadt Am 15. Juni 2010 jährt sich zum 120. Mal der Geburtstag von Wilhelm Leuschner. Aus diesem Anlass hat die Wilhelm-Leuschner-Stiftung eine Ausstellung für die Darmstädter Falken im Stadtteil Arheilgen zusammengestellt, die diese in den nächsten Wochen für ihre Gruppenarbeit in ihrem Jugendhaus Wilhelm-Leuschner-Haus einsetzen und sich mit dem Leben und Wirken Wilhelm Leuschners befassen. Im September werden dann Mitarbeiter der Stiftung ein Gruppengespräch mit ihnen auf Video aufnehmen, bei dem sie ihre Ansichten zur Bedeutung Leuschners für die heutige Jugend äußern werden. Zum 120. Geburtstag 2010 wird in diesem Jahr das Videoprojekt der Stiftung über die Biographie Leuschners fertig gestellt. Dieses wird in der Gedenkstätte zu sehen sein und als Unterrichtsmaterial von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit herausgegeben und den Schulen für den Unterricht zur Verfügung gestellt werden. Damit wird die Gedenkstättenarbeit der Stiftung bundesweit weiter ausgedehnt und die Projektarbeit mit den regionalen Schulen ergänzt.
Wilhelm Leuschner wird am 15. Juni 1890 in Bayreuth, Moritzhöfen 25 im ersten Stock des Hauses geboren. Seine Eltern waren Marie Barbara Dehler, eine Weißnäherin, und Wilhelm Leuschner, ein Töpfer, der in der Ofenfabrik Sailer in der Wolfsgasse in Bayreuth arbeitete. Seine ersten beiden Lebensjahrzehnte sind durch die Volksschulzeit von 1897 bis 1904 und seine Ausbildung ab Ostern 1904 zum Holzbildhauer in Bayreuth bestimmt. Hier lernt er die Organisationen der Bayreuther Arbeiterbewegung kennen und diese frühe Erfahrung prägt sein ganzes Leben. Der Kampf für die gesellschaftliche Teilhabe der Arbeiterschaft und ihr Zugang zur Bildung bestimmen seinen weiteren gesellschaftlichen Aufstieg. In Bayreuth wird er von dem bekannten Vergolder und Kirchenrestaurator Arthur Geyer in der Richard-Wagner-Straße 29 zum Holzbildhauer ausgebildet. Vor der Handwerkskammer Oberfranken in Bayreuth legt er mit Auszeichnung seine Gesellenprüfung ab. Sein Abschlussdiplom vom 21.8.1907 und seine Holzschnitzarbeiten für die praktische Prüfung befinden sich heute im Archiv der Wilhelm-Leuschner-Stiftung.
In Bayern verbietet das Vereinsgesetz Lehrlingen die Gewerkschaftsmitgliedschaft. Dieses Verbot wird erst im Jahr 1908 aufgehoben. So wird er gleich nach Abschluss seiner Lehre im Mai 1907 in Bayreuth Mitglied der Gewerkschaft. Die Zahlstelle des Bayreuther Holzbildhauerverbandes stellt ihm sein erstes provisorisches Mitgliedsbuch aus. Mit diesem kann er bei seiner Wanderschaft in den Zahlstellen des Verbandes Reiseunterstützung erhalten.
Ab Juli 1907 geht er auf Wanderschaft und folgt damit der Tradition der deutschen Handwerker. Unter anderem arbeitet er in Klein Crostitz nordöstlich von Leipzig. Im Mai 1908 geht Leuschner nach Darmstadt wegen der berühmten Jugendstil-Ausstellung auf der Mathildenhöhe und findet Arbeit und Logis bei dem Bildhauer Rudolf Asmus in der Neuen Niederstraße 11. Ein Jahr später geht Wilhelm Leuschner nach Bayreuth zurück, da seine Mutter schwer erkrankt ist. Sie stirbt am 28. Mai 1909 und er geht in Bayern auf erneute Wanderschaft.
Vom Oktober 1909 bis zum März 1910 belegt er ein Grundsemester Bildhauerei an der Königlichen Kunstgewerbeschule in Nürnberg. Wegen der Geburt seines Sohnes Wilhelm am 17.1.1910 muss er sein Studium im März 1910 beenden und im Sommer kehrt er zurück nach Darmstadt um die Familie zu ernähren. Er arbeitet als Holzbildhauer in der Hofmöbelfabrik Glückert in Darmstadt, die viele Holzarbeiten in Bürgerhäusern in Darmstadt durchführt und internationale Geschäftsverbindungen zu den adeligen Herrscherhäusern in England und Russland hat. Seine Tochter Käthe wird am 4.4.1911 geboren und im September 1911 kann er nach seiner Volljährigkeit seine Frau Elisabeth heiraten.
Wilhelm Leuschner macht ab 1911 rasch gewerkschaftliche Karriere, ehrenamtlicher Bezirksleiter des Holzbildhauerverbandes in Darmstadt und stellvertretender Kartellvorsitzender des gewerkschaftlichen Dachverbandes, der Generalkommission der freien Gewerkschaften. Im April 1913 tritt er in die SPD ein, für die er nach seinem Kriegseinsatz (im Herbst 1916 wird er an die Ostfront eingezogen) 1919 Stadtverordneter in Darmstadt wird. Zugleich wird er hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär im Gewerkschaftskartell Darmstadt. Später im Jahr 1926 sogar hessischer Bezirksleiter des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB) in Frankfurt.
Im Dezember 1924 wird er als Abgeordneter für die Sozialdemokratie in die Hessische Volkskammer und im Februar 1928 in das Amt des hessischen Innenministers gewählt. Nach heftigen Angriffen der Nationalsozialisten gegen sein Ministeramt, folgt er einem Ruf des ADGB-Vorsitzenden Theodor Leipart und wird im Januar 1933 in den Bundesvorstand des ADGB berufen.
Nach der Reichstagswahl am 5. März 1933 wird er von den NS-Machthabern aus dem Amt gedrängt und tritt als hessischer Innenminister zurück. Im April 1933 versucht die ADGB-Organisation in Verhandlungen mit den Nazis vor der Zerschlagung zu bewahren und vereinbart mit den Führern der anderen Richtungsgewerkschaften einen Führerkreis der vereinigten Gewerkschaften. Jakob Kaiser von den christlichen Gewerkschaften wird dabei sein wichtigster Partner. Mit ihm arbeitet er im nachfolgenden illegalen Widerstand gegen den Nazi-Terror eng zusammen.
Die Nationalsozialisten zerschlagen am 2. Mai 1933 die Gewerkschaftsorganisationen. Wie viele andere aktive Gewerkschafter und politische Gegner der Nationalsozialisten wird Wilhelm Leuschner verhaftet. Nach seiner Freilassung am 5. Mai soll er die Nazi-Organisation Deutsche Arbeitsfront (DAF) vor dem Internationalen Arbeitsamt in Genf im Juni 1933 gemeinsam mit deren Reichsführer Robert Ley legitimieren. Er fährt zwar mit nach Genf, verweigert aber die Mitarbeit und klärt stattdessen die Vertreter der internationalen Gewerkschaften in Ausschusssitzungen über die wahren politischen Verhältnisse in Nazi-Deutschland auf.
Trotz Warnung vor der Verhaftung durch seine internationalen Gewerkschaftskollegen fährt er Mitte Juni 1933 nach Deutschland zurück und wird im Bahnhof Freiburg verhaftet. Wilhelm Leuschner wird ein Jahr lang in verschiedenen Gefängnissen und Konzentrationslagern inhaftiert und gequält. Nach der Freilassung im Juni 1934 nimmt er Kontakt mit Jakob Kaiser auf und organisiert den illegalen gewerkschaftlichen Widerstand.
Im Dezember 1936 kann er eine kleine Fabrikationsstätte in Berlin zur Produktion von Bierschankutensilien übernehmen, die bald zur Schaltzentrale der IIlegalen Reichsleitung der deutschen Gewerkschaften wird. Durch die für den Verkauf der Schankutensilien notwendige reichsweite Reisetätigkeit hält Leuschner Kontakt zum illegalen gewerkschaftlichen Widerstand und ab 1938 zu den Militärs um Generaloberst Ludwig Beck und der Widerstandsgruppe des ehemaligen Leipziger Oberbürgermeisters Carl Goerdeler. Leuschner baut gemeinsam mit Julius Leber, Carlo Mierendorff, Theodor Haubach, Ludwig Schwamb und vielen anderen Widerstandkämpfern aus den Gewerkschaften ein Netz von politischen Vertrauensleuten auf, die nach dem Sturz Hitlers die demokratische Macht übernehmen sollen. Viele tausende Menschen sind in diesem Widerstandsnetz im ganzen Reichsgebiet verbunden. Leuschner ist bei den Widerstandkreisen aus Militär, Adel und konservativem Bürgertum hoch angesehen. Es gelingt ihm über weltanschauliche Grenzen hinweg Brücken zu bauen. Nach dem Putsch gegen das Nazi-Regime sollte Leuschner Vizekanzler werden. Im Zusammenhang mit dem gescheiterten Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wird er verhaftet, in einem Schauprozeß vor Freislers so genannten Volksgerichtshof am 7. und 8. September 1944 zum Tode verurteilt und am 29. September 1944 in Berlin-Plötzensee von den Nazi-Schergen am Strang ermordet.
Seine historische Rolle in der Gewerkschaftspolitik 1933 und in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus wird in der Geschichtswissenschaft kontrovers diskutiert. Neuere Forschungen zeigen jedoch seine klare Haltung bei der Verteidigung der Republik und der Erhaltung der Gewerkschaftsorganisation als gesellschaftliche Gegenmacht zur Gestaltung sozialer Gerechtigkeit in Gesellschaft und Staat Deutschlands.
Er hat für die Entwicklung der deutschen Demokratie und deren Sozialstaatsprinzip, wie es in Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz ('Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat') zum Ausdruck kommt, einen entscheidenden Beitrag geleistet. Seine Vorstellungen zur Einheitsgewerkschaft, die er bereits 1933 gemeinsam mit dem christlichen Gewerkschafter Jakob Kaiser in Grundzügen entwickelte, sind sein maßgebliches Vermächtnis an die nach 1945 neu entstehende Organisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Mit der Einrichtung einer Gedenk- und Bildungsstätte im Bayreuther Geburtshaus hat die Wilhelm-Leuschner-Stiftung in Kooperation mit der Stadt Bayreuth eine bleibende Erinnerung an Leuschners Leben und Werk verwirklicht und bemüht sich mit diesem historischen Lernort darum dessen Anerkennung als nationale Gedenkstätte des deutschen Widerstandes im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.